Ändern Sie die diskriminierenden Regeln für die Wahl der Seniorenvertretungen in Berlin!
Ändern Sie die diskriminierenden Regeln für die Wahl der Seniorenvertretungen in Berlin!
Das Problem
Seit 2006 werden alle fünf Jahre in allen Bezirken Berlins die Seniorenvertretungen – die Interessenvertretungen für alle Bürgerinnen und Bürger über 60 - gewählt. Laut Gesetz (BerlSenG) soll das „in mindestens drei und höchstens fünf aufeinander folgenden öffentlichen Versammlungen an unterschiedlichen Orten ...“ geschehen. Diese Beschränkung der Wahlorte und Wahlzeiten führt dazu, dass in keinem Bezirk von Berlin jemals mehr als 800 Wahlberechtigte – weniger als 5% - ihre Interessenvertretung wählen konnten.
Vor einem Jahr übergaben die Seniorenvertretungen Berlins ihre in einem aufwändigen Diskussionsprozess erstellten Vorschläge für die Novellierung des Gesetzes an die zuständige Senatsverwaltung. Unter anderem wurden dort auch die Briefwahl und die Wahl gleichzeitig mit den Wahlen zum Abgeordnetenhaus genannt. Mit Briefwahl und/oder Gleichzeitigkeit wäre gewährleistet, dass alle Wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab 60 Jahren ihre Interessenvertretung wählen könnten.
Das danach von der CDU-Fraktion in Auftrag gegebene Gutachten benannte keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Briefwahl oder Gleichzeitigkeit.
Neun Monate vor den nächsten Wahlen soll irgendwo ein Entwurf einer Gesetzesnovelle vorliegen, mit der möglicherweise auch das Wahlverfahren geändert werden könnte. Eine rechtzeitige Gesetzesänderung ist damit unwahrscheinlich.
Auch bei den Wahlen der Seniorenvertretungen im Herbst 2016 werden somit wieder mindestens 95% der wahlberechtigten Bürger und Bürgerinnen ab 60 von den Wahlen ihrer Interessenvertretung ausgeschlossen – per geltendem Recht diskriminiert.
Helfen Sie uns bitte, diese Diskriminierung abzuschaffen!
Fordern Sie mit uns den Regierenden Bürgermeister, den verantwortlichen Senator und die Fraktionen im Abgeordnetenhaus auf, endlich ein Seniorenmitwirkungsgesetz auf den Weg zu bringen, das diesen Namen verdient und das für die Wahl der bezirklichen Seniorenvertretungen eine Regelung schafft, nach der dann tatsächlich „alle Seniorinnen und Senioren, die mit Hauptwohnsitz im Bezirk gemeldet sind, teilnehmen können“ (Zitat BerlSenG)!
Das Problem
Seit 2006 werden alle fünf Jahre in allen Bezirken Berlins die Seniorenvertretungen – die Interessenvertretungen für alle Bürgerinnen und Bürger über 60 - gewählt. Laut Gesetz (BerlSenG) soll das „in mindestens drei und höchstens fünf aufeinander folgenden öffentlichen Versammlungen an unterschiedlichen Orten ...“ geschehen. Diese Beschränkung der Wahlorte und Wahlzeiten führt dazu, dass in keinem Bezirk von Berlin jemals mehr als 800 Wahlberechtigte – weniger als 5% - ihre Interessenvertretung wählen konnten.
Vor einem Jahr übergaben die Seniorenvertretungen Berlins ihre in einem aufwändigen Diskussionsprozess erstellten Vorschläge für die Novellierung des Gesetzes an die zuständige Senatsverwaltung. Unter anderem wurden dort auch die Briefwahl und die Wahl gleichzeitig mit den Wahlen zum Abgeordnetenhaus genannt. Mit Briefwahl und/oder Gleichzeitigkeit wäre gewährleistet, dass alle Wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab 60 Jahren ihre Interessenvertretung wählen könnten.
Das danach von der CDU-Fraktion in Auftrag gegebene Gutachten benannte keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Briefwahl oder Gleichzeitigkeit.
Neun Monate vor den nächsten Wahlen soll irgendwo ein Entwurf einer Gesetzesnovelle vorliegen, mit der möglicherweise auch das Wahlverfahren geändert werden könnte. Eine rechtzeitige Gesetzesänderung ist damit unwahrscheinlich.
Auch bei den Wahlen der Seniorenvertretungen im Herbst 2016 werden somit wieder mindestens 95% der wahlberechtigten Bürger und Bürgerinnen ab 60 von den Wahlen ihrer Interessenvertretung ausgeschlossen – per geltendem Recht diskriminiert.
Helfen Sie uns bitte, diese Diskriminierung abzuschaffen!
Fordern Sie mit uns den Regierenden Bürgermeister, den verantwortlichen Senator und die Fraktionen im Abgeordnetenhaus auf, endlich ein Seniorenmitwirkungsgesetz auf den Weg zu bringen, das diesen Namen verdient und das für die Wahl der bezirklichen Seniorenvertretungen eine Regelung schafft, nach der dann tatsächlich „alle Seniorinnen und Senioren, die mit Hauptwohnsitz im Bezirk gemeldet sind, teilnehmen können“ (Zitat BerlSenG)!
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Entscheidungsträger*innen
- Ramona Pop (Grüne)Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen, Spitzenkandidatin der Berliner Abgeordnetenhauswahl 2016
- Frank Henkel (CDU)Berliner Senator für Inneres und Sport, Spitzenkandidat der Berliner Abgeordnetenhauswahl 2016
- Michael MüllerRegierender Bürgermeister von Berlin
- Dr. Klaus LedererSenator für Kultur und Europa, DIE LINKE, Berlin
Die Unterstützer*innen
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Petition am 4. Dezember 2015 erstellt