Vermeidung von „Zertifikats-Schnellkursen“
19.05.2025Der Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV, www.biv-kaelte.de), die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik (BFS, www.bfs-kaelte-klima.de) und der Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF, www.vdkf.de) haben sich in einer gemeinsamen Stellungnahme an das Bundesumweltministerium, die für das Chemikalienrecht zuständigen Landesbehörden und die Mitglieder der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) gewandt. Darin kritisieren sie die von der Privatwirtschaft angebotenen Zertifizierungskurse, in denen die nach F-Gase-Verordnung bzw. Chemikalien-Klimaschutzverordnung geforderten Personen-Zertifikate für den Umgang mit Kältemitteln im Schnellverfahren erlangt werden können.
Die Innungen des Kälteanlagenbauerhandwerks (mit ihren angegliederten Fachschulen) als Zertifizierungs- bzw. Prüfstellen haben die Vorgaben für ihre Zertifizierungskurse inhaltlich auf einem bundesweit einheitlichen, hohen Qualitätsniveau festgelegt. Es gibt jedoch auch andere Zertifizierungsstellen, die nach erfolgter Anerkennung durch die Landesbehörden entsprechende Zertifikate ausstellen dürfen. Aufgrund des zeitlich begrenzten Umfangs dieser Kurse (vier bis fünf Tage, davon mehrere als Selbstlern-Online-Kurs) ist es aus Sicht der Fachinnungen jedoch unmöglich, dabei die geforderten umfangreichen theoretischen und praktischen Kenntnisse zu vermitteln. Zum Vergleich: Die gleiche Zertifizierungskategorie wird an einer Kälte-Fachschule erst nach einer sechswöchigen Schulung in Theorie und Praxis und bestandener Prüfung vergeben.
Neben den Kenntnissen, die bislang für den Umgang mit F-Gasen gefordert wurden, müssen nun auch erweiterte Kenntnisse für den Umgang mit brennbaren Kältemitteln vermittelt werden. Zusätzlich zu dem vorrangigen Ziel des Klima- und Umweltschutzes kommen jetzt also auch Aspekte der Anlagen- und Personensicherheit hinzu. Dies erhöht die Relevanz einer qualifizierten Schulung.
Bild: BIV / Bundesfachschule / VDKF
Nachfolgend finden Sie die Stellungnahme sowie den darin genannten Bericht des Heinz-Piest-Instituts.